Passverlängerung 2022 U19

Passverlängerung 2022 U19

Jeder Verein kann die Pässe seiner Spieler bis zum 15.01. automatisch für die nächste Saison verlängern lassen. Es wird keine Unterschrift vom jeweiligen Spieler benötigt.
Es reicht es aus, wenn die Spielernamen auf der Homepage bekannt gegeben werden.

Der Nürnberg Rams American Sports e.V. verlängert, für die Saison 2022, die U19-Spielerpässe wie folgt: Liste

Spieler die ihren Spielerpass nicht automatisch verlängert haben möchten, müssen das schriftlich dem Verein unter info@nuernberg-rams.com oder per Post mitteilen!

Informiert ein Verein den Spieler nicht, dass er den Spielerpass im Zeitfenster bis zum 15. Januar für die kommende Saison verlängert hat, und ein anderer Verein beantragt zu einem späteren Zeitpunkt einen Spielerpass, so entfällt bei dem Wechsel die Wechselsperre. Nimmt der Spieler für einen Verein an einem Spiel teil, so bringt er dadurch zum Ausdruck, dass er für diesen Verein eine Spielberechtigung erwerben will. In diesem Fall kann er sich nicht auf eine fehlende Information durch seinen Verein berufen.

Die Beweislast für den Zugang der Information des Spielers trägt grundsätzlich der Verein. Es reicht jedoch aus, wenn der Verein die Information, für welche Spieler er die Spielerpässe verlängert hat, auf seiner offiziellen Vereinshomepage in einem öffentlich zugänglichen Bereich veröffentlicht hat. In diesem Fall muss der Verein nur den Zeitpunkt der Veröffentlichung belegen.

Passverlängerung Herren 2022

Passverlängerung Herren 2022

Jeder Verein kann die Pässe seiner Spieler bis zum 15.01. automatisch für die nächste Saison verlängern lassen. Es wird keine Unterschrift vom jeweiligen Spieler benötigt.
Es reicht es aus, wenn die Spielernamen auf der Homepage bekannt gegeben werden.

Der Nürnberg Rams American Sports e.V. verlängert, für die Saison 2022, die Herren-Spielerpässe wie folgt: Liste

Spieler die ihren Spielerpass nicht automatisch verlängert haben möchten, müssen das schriftlich dem Verein unter info@nuernberg-rams.com oder per Post mitteilen!

Informiert ein Verein den Spieler nicht, dass er den Spielerpass im Zeitfenster bis zum 15. Januar für die kommende Saison verlängert hat, und ein anderer Verein beantragt zu einem späteren Zeitpunkt einen Spielerpass, so entfällt bei dem Wechsel die Wechselsperre. Nimmt der Spieler für einen Verein an einem Spiel teil, so bringt er dadurch zum Ausdruck, dass er für diesen Verein eine Spielberechtigung erwerben will. In diesem Fall kann er sich nicht auf eine fehlende Information durch seinen Verein berufen.

Die Beweislast für den Zugang der Information des Spielers trägt grundsätzlich der Verein. Es reicht jedoch aus, wenn der Verein die Information, für welche Spieler er die Spielerpässe verlängert hat, auf seiner offiziellen Vereinshomepage in einem öffentlich zugänglichen Bereich veröffentlicht hat. In diesem Fall muss der Verein nur den Zeitpunkt der Veröffentlichung belegen.